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Infos zur Kostenerstattung
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Die Produkte der Medizintechnik sind in der Regel verordnungsfähig und müssen
mittels eines Kostenvoranschlages vom jeweiligen Kostenträger bewilligt werden.
Da es in vielen dieser Versorgungsfälle um lebenserhaltende Maßnahmen geht,
wird die Zeit bis zur Genehmigung des Hilfsmittels mittels Leihgeräten überbrückt.
Oft werden vor allem die sehr aufwendigen Heimbeatmungsgeräte im Leihsystem als
Wiedereinsatzprodukt genehmigt.
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