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Orthopädie - Technik

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Infos zur Kostenerstattung



Infos zur Kostenerstattung

Prothesen und Orthesen, Orthoprothesen und Sitzschalen sind hochwertige individuell angepasste Hilfsmittel.
Die Kosten für deren Anfertigung sowie alle erforderlichen Reparaturen werden von den Krankenversicherungen vollständig übernommen.
Die meisten Handelsprodukte im Bereich der Orthopädietechnik sind zuzahlungsfrei.

Bei individuellen und vorgefertigten Hilfsmitteln wird auf der Basis der ärztlichen Verordnung ab einem Betrag von 150,- EUR ein Kostenvoranschlag erstellt.
Dieser wird beim jeweiligen Kostenträger mit der Bitte um Genehmigung eingereicht. Nach Genehmigung der Kosten kann mit der Anfertigung des Hilfsmittels begonnen werden.

Bei privatversicherten Personen genügt die Kostenübernahmeerklärung des Patienten per Unterschrift auf dem Kostenvoranschlag.

Die staatlich geregelte Versorgung der Kriegsbeschädigten und Staatsbediensteten erfolgt über Antragsformulare der Orthopädischen Versorgungsstelle, die ebenfalls mittels eines Genehmigungsverfahrens die Kostenübernahme steuert.

Besonders im Bereich der Sozialhilfe ist ein Beginn der handwerklichen Leistung vor Kostengenehmigung nicht möglich!




Häussler Technische Orthopädie GmbH – Jägerstr. 6 – 89081 Ulm – Telefon 0731 14002-0 Impressum