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Infos zur Kostenerstattung
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Prothesen und Orthesen, Orthoprothesen und Sitzschalen sind
hochwertige individuell angepasste Hilfsmittel.
Die Kosten für deren Anfertigung sowie alle erforderlichen Reparaturen
werden von den Krankenversicherungen vollständig übernommen.
Die meisten Handelsprodukte im Bereich der Orthopädietechnik sind zuzahlungsfrei.
Bei individuellen und vorgefertigten Hilfsmitteln wird auf der Basis der ärztlichen
Verordnung ab einem Betrag von 150,- EUR ein Kostenvoranschlag erstellt.
Dieser wird beim jeweiligen Kostenträger mit der Bitte um Genehmigung eingereicht.
Nach Genehmigung der Kosten kann mit der Anfertigung des Hilfsmittels begonnen werden.
Bei privatversicherten Personen genügt die Kostenübernahmeerklärung des
Patienten per Unterschrift auf dem Kostenvoranschlag.
Die staatlich geregelte Versorgung der Kriegsbeschädigten und Staatsbediensteten
erfolgt über Antragsformulare der Orthopädischen Versorgungsstelle, die ebenfalls
mittels eines Genehmigungsverfahrens die Kostenübernahme steuert.
Besonders im Bereich der Sozialhilfe ist ein Beginn der handwerklichen Leistung vor
Kostengenehmigung nicht möglich!
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