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Infos zur Kostenerstattung
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Kompressionstherapie
Die Kompressionstherapie ist eine verordnungsfähige Therapie. Der Eigenanteil des Patienten beträgt 10% (max. 10,- EUR). Je nach Qualität und Ausführung werden Mehrkosten in Rechnung gestellt.
Bandagen und Miederwaren
Je nach Ausführungform sind Bandagen im Leistungskatalog der Kostenträger gelistet oder werden mit einem Eigenanteil von 10% (max. 10,- EUR) bzw. freiverkäuflich abgegeben.
Sind die Produkte mit einer Hilfsmittelnummer versehen, werden die Kosten von den Kostenträgern übernommen.
Brustprothesen
Bei den Fragen der Kostenerstattung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite und ermitteln mit Hilfe von Kostenvoranschlägen den Eigenanteil.
Inkontinenz und Krankenpflege
Die Kostenerstattung für diese Hilfsmittel ist stark reduziert und muss im Einzelfall geklärt werden.
Therapeutische Hilfen
Solche Hilfen werden nur in Einzelfällen von Kostenträgern erstattet.
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